Archives historiques de la région de Bienne, du Seeland et du Jura bernois
Das Polenlager in Büren
Seeland - übrige Orte - Aktivdienst - Ideologien - Inlandpolitik - Internierung - Schweizer Armee - Zweiter WeltkriegVon Le Locle aus verteilte man die Schutzsuchenden auf die drei im Landesinnern gelegenen Regionen Seeland, Oberland und Napf. Fassungslos vernahm die Bevölkerung von Büren, dass - bei damals etwas mehr als 2000 Einwohnern im Aarestädtchen - 1500 Flüchtlinge untergebracht werden müssten. Die meisten der zu Beherbergenden waren französischer und polnischer Nationalität.
Im Auftrag von Bundesrat Rudolf Minger erteilte der Generalstabschef den Auftrag, im rundum vom Wasser umschlossenen «Häftli», oberhalb von Büren ein Barackenlager für 6000 Mann zu erstellen. In der Planungsphase war dabei vorerst von einem «Concentrationslager» die Rede, weil man vorsah, in einem geschlossenen Lager möglichst viele Militärinternierte an einem Ort unterzubringen und zu bewachen. Die Bevölkerung Bürens selbst bezeichnete das ausgedehnte, fremdartig anmutende und tatsächlich Ängste aller Art erzeugende Lagergelände im Häftli als "Interniertenlager" oder als "Polenlager". Es umfasste langgezogene Barackenreihen sowie Betonküche und -wäscherei, einen mit Maschinengewehren bestückten Wachtturm, einen mannshohen Stacheldrahtzaun und bewaffnete Mannschaften mit Wachhunden.
Mit 120 Baracken und der zugehörigen Infrastruktur war es das grösste je in der Schweiz verwirklichte Flüchtlingslager, das in den Jahren 1940-1946 total 7000-8000 Schutzsuchende beherbergte. Waren es in den Jahren 1940-1942 polnische Soldaten (die Offiziere wurden aus Sicherheitsgründen in Bürener Privatwohnungen untergebracht), folgten ihnen später - nachdem das Lagerkonzept aufgrund negativer Erfahrungen geändert und das Lager selbst verkleinert worden war - jüdische Zivilflüchtlinge, italienische Militärflüchtlinge und Gegner Mussolinis, und schliesslich gegen 300 russische (vor allem kaukasische) Soldaten. Im Lager Büren weigerten sie sich, unter Stalins kommunistische Gewaltherrschaft zurückzukehren, da einige von ihnen zuvor bereits Verschleppungen im eigenen Heimatland erlebt hatten und ihnen, da sie vom Hitler-Regime zum Kampf gegen Faschismusgegner abkommandiert worden waren, zudem die Todesstrafe drohte.
Auteur: Max Gribi / Source: Diverse 2010