Historisches Archiv der Region Biel, Seeland und Berner Jura

Hexenprozesse in Biel und Umgebung

Berner Jura - Juragewässer - Region / Agglomeration Biel - Seeland - Stadt Biel - übrige Orte - Frauen - Ideologien - Klima - Religion





Hintergründe des europäischen Hexenwahns
Der Hexenwahn als zusammenhängende Theorie entstand im Spätmittelalter. Um 1400 bildete sich aus dem Feindbild des den Teufel anbetenden Ketzers und des Brunnen vergiftenden Juden das neue Feindbild der Hexensekte. Alte Vorstellungen wurden zu einer Einheit zusammengebaut, und erste kirchliche Dokumente berichteten über die geschlechtliche Vereinigung der Hexen mit den Dämonen (Teufelsbuhlschaft), den Flug durch die Luft (Unholdenflug) zum Besuch der grossen Hexenversammlung (Hexensabbat) und den vom Teufel inspirierten Schadenzauber.
Es war kein Zufall, dass Tanz, übermässiges Essen und Sexualität in den Darstellungen des 16. Jahrhunderts mit der Hexerei in Verbindung gebracht wurden. Im Verlauf des Zivilisationsprozesses war unkontrollierte Körperlichkeit für viele eine weibliche Eigenschaft, die es zu disziplinieren gelte.

Den Höhepunkt erreichte der europäische Hexenwahn im 16. und 17. Jahrhundert und war die Folge der damaligen schlechten Klimaverhältnisse. Es herrschte die sogenannte "Kleine Eiszeit": Die Winter waren ausserordentlich lang und kalt, die Sommer übermässig nass. In der Folge fielen die Ernten schlecht aus, was sich auf die Gesundheit von Mensch und Vieh auswirkte und so Krankheiten und Seuchen Vorschub leistete. Ausserdem gab es viele und grössere Unwetter - und als Sündenböcke für diese Entwicklungen mussten die "Hexen" herhalten.

Die Schweiz war die europäische Hochburg der Hexenverfolgung. Hier gab es - bezogen auf die Bevölkerungszahl -  die meisten Hexenprozesse und -verurteilungen. Das lag einerseits an der Reichsferne der Eidgenossenschaft und andrerseits an ihrer geringen Zentralstaatlichkeit: In der Eidgenossenschaft wurden die Vorschriften der Reichsordnung für Strafgerichtsbarkeit von 1532 (Carolina) kaum beachtet. So reichte oft eine einzige glaubhafte Zeugenaussage aus, um jemanden wegen Hexerei zu verurteilen. Auch die Nähe der Gerichte zur Bevölkerung erleichterte die Anklage.  

Verdächtigte
Grundsätzlich konnte der Vorwurf der Hexerei jeden und jede treffen. Tatsächlich wurden seit der Neuzeit aber vorwiegend Frauen, die nicht aus der obersten Führungsschicht stammten, verdächtigt und verurteilt. Neuere mikrohistorische Forschungen zeigten, dass insbesondere Nachbarschafts- oder Familienstreitigkeiten oft Auslöser für eine Anklage waren. Oft standen die Angeklagten auch in irgendeiner Form am Rande der Gesellschaft. Sie unterwarfen sich vielleicht nicht den gängigen gesellschaftlichen Regeln, waren besonders streitlustig oder sogar kriminell. Meistens kamen sie von ausserhalb der Dorf- und Stadtgesellschaft, waren Zugewanderte oder wohnten in Nachbardörfern. Die Anklage wegen Hexerei war so ein praktisches Mittel, diese "Störenfriede" loszuwerden. Man brauchte bloss zu warten, bis im Umfeld solcher Leute irgendein Unglück geschah: ungewöhnliche oder gehäufte Krankheitsfälle, unverhoffte Todesfälle bei Mensch oder Vieh, eine schlechte Ernte oder verheerende Unwetter. Die Ursache für derartiges Unglück musste für die noch sehr von Glauben und Aberglauben beeinflussten Menschen schwarze Magie sein. Der Verdacht fiel dann natürlich zuerst auf diese Aussenseiter und per se schon verdächtigen Personen.
In der Dorf- und Stadtgemeinschaft kursierten bald Gerüchte, der Verdacht gegen die Beschuldigten wurde immer stärker, bis es zur offiziellen Anklage kam.

Prozess und Urteil
Auf die Anklage hin zog die Obrigkeit Erkundigungen ein, nahm die Beschuldigte in Gefangenschaft, untersuchte sie auf ein sogenanntes "Teufelsmal" und verhörte sie unter Folter. In Biel war wohl hauptsächlich die Streckfolter gebräuchlich. Um weiteren Folterungen zu entgehen, gestanden die Angeklagten in der Regel alles, was ihnen vorgeworfen wurde. Einige Tage später bestätigten sie das Geständnis "freiwillig", also ohne Folter. Aufgrund dieses Geständnisses wurden die "Hexen" dann zum Tod verurteilt. Die Vollstreckung des Urteils war eine grosse öffentliche Veranstaltung, die einerseits "Unterhaltung" für die Bevölkerung bot und andrerseits auch als abschreckendes Beispiel dienen sollte. Während im Mittelalter in Biel die "Hexen" auch ertränkt wurden (in den sogenannten "Hexenglunggen"), lauteten die Verurteilungen in der beginnenden Neuzeit meist auf Tod durch Verbrennen. Im ausgehenden 17. und beginnenden 18. Jahrhundert wurden die "Hexen" zum vergleichsweisen humanen Tod durch das Schwert verurteilt und bloss ihre Leichen auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Anschliessend wurden von der Obrigkeit noch die materiellen Angelegenheiten geregelt. Die Kosten des Prozesses und der Hinrichtung wurden aufgestellt und mit dem Vermögen der Hingerichteten abgegolten. Was übrig blieb - Kosten oder Gewinn - wurde entsprechend der geteilten rechtlichen Zuständigkeit zwischen dem Fürstbischof von Basel und der Stadt Biel im Verhältnis 2:1 geteilt.

Die Geständnisse
Bemerkenswert ist, dass sich die Hexengeständnisse in ganz Europa auffällig ähneln. Zum einen liegt das daran, dass der 1486 erschienene "Hexenhammer" den Gerichtsherren und Scharfrichtern eine genaue Anleitung zur Überführung von Hexen gab und deshalb die Verfahren und die den Hexen gestellten Suggestivfragen in ganz Europa dieselben waren. Zum anderen hatten die Menschen ein sehr klares und konkretes Hexenbild und die Angeklagten wussten daher, welche Antworten und Aussagen von ihnen erwartet wurden, um die Folter zu beenden.

Die Geständnisse begannen jeweils mit der Schilderung der Begegnung mit dem Teufel, der die Frauen persönlich anwarb. Diese gingen auf seine Schmeicheleien ein, weil er ihnen dafür Hilfe aus einer schwierigen Situation - meistens aus Geldnot - versprach. Er rüstete sie dann mit bösen Zaubermitteln aus - mit Salbe, Pulver, Samen oder Wurzeln - damit sie Böses verrichteten. Die Angeklagten gestanden weiter all ihre Übeltaten: mit den Zaubermitteln hatten sie angeblich Menschen und Tiere vergiftet, Felder, Matten und Brunnen verseucht. Ausserdem gaben die vermeintlichen Hexen immer zu, am Hexensabbat teilgenommen zu haben und gaben in diesem Zusammenhang weitere Angehörige der Hexensekte an. In Biel fanden diese orgialen Feiern gemäss den Geständnissen auf der Hueb bei Bellmund, bei Bözingen, beim Pasquart oder in Falbringen statt.
 
Hexensabbat auf der St-Petersinsel
Die Legende von der Walpurgisnacht basierte ursprünglich nur auf der Aussage einer Frau, die im Jahr 1540 unter Folter aussagte, sie sei mit anderen Hexen in der Nacht vor dem ersten Mai auf den Blockberg geflogen. In den Hexenprozessen wurden zum Hexensabbat jedoch die unterschiedlichsten Orte und Zeiten genannt. Nach Aussagen vieler in Nidau verhörter Frauen soll der Hexensabbat sich in der Nähe des Pavillons auf der St.-Petersinsel abgespielt haben. 1795 erläuterte Sigismond Wagner: «Bei diesen nächtlichen Bacchanalien soll der Teufel in Gestalt eines grün gekleideten Herrn in der ganzen Grafschaft Nidau unter beiden Geschlechtern, vorzüglich aber unter jungen Bäuerinnen, seine Zunftgenossen angeworben haben. Er habe dieselben vorerst mit allerhand schwarzen und hitzigen Speisen bewirtet und ihnen danach zum Tanz auf der Geige vorgespielt.» Wagner deute allerdings an, hinter der Maske des «Grünen» habe sich vermutlich ein Bruder des Inselpriorats versteckt. Die Mönche auf der Petersinsel waren lange Zeit für ihren liederlichen Lebenswandel bekannt.
Der typische Ablauf eines Hexenprozesses in Biel
An einem Beispiel aus dem Jahr 1590 beschreibt Schmid-Lohner, wie ein Hexenprozess in Biel üblicherweise ablief. Am 17. Juni wurde eine verdächtigte Frau von Bözingen nach Biel gebracht, eskortiert vom Stadtweibel und einigen Rebleuten. Am 22. Juni wurde die Frau in den Turm gebracht, auf diesem Gang wurde sie vom Stadtschreiber, vom Stadtarzt und den beiden Weibeln begleitet. Am folgenden Tag wurden weitere verdächtige Frauen eingeliefert, darauf wurden alle Verdächtigen in einen sichereren Turm verbracht. Am 24. Juni wurden die Frauen im Turm verhört, gleichzeitig erhielt ein Wagner den Auftrag, Leitern für die absehbare Hinrichtung der Angeklagten herzustellen. Am 9. Juli wurde der Nachrichter in Pruntrut verständigt, dass er in nächster Zeit in Biel gebraucht werde.
Um Geständnisse zu erpressen, wurde auch in diesem Gerichtsverfahren gefoltert. In der Regel wurde die Streckfolter angewandt, bei der die Angeklagten mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen hochgezogen wurden, so dass die Schultergelenke ausgerenkt wurden. Damit die Gefangenen möglichst lange gefoltert werden konnten, wurde der Chirurg beauftragt, die Glieder nach der Folterung wieder einzurenken und die Wunden zu verbinden. Knapp drei Wochen später trafen sich die Stadträte zu einer Sitzung, um mehrere Fragen in Bezug auf die Angeklagten zu erörtern. Am darauf folgenden Sonntag, dem 12. Juli, kamen die Hilfsprediger von Péry und von Orvin nach Biel, um den Angeklagten ins Gewissen zu reden. Am Montag darauf wurde eine weitere Verdächtige eingeliefert, aber das Verfahren ging dem Ende zu: Die Nacht vom 13. auf den 14. Juli verbrachten die Herren Räte mit dem Hilfsprediger von Péry im Turm, dabei hatte der Prädikant vermutlich die Aufgabe, die armen Frauen auf ihren letzten schweren Gang vorzubreiten.
Bei der Urteilsverkündung waren ausser den Hilfspredigern und den Weibeln 24 Ratsmitglieder anwesend, die nach getaner Arbeit ein gemeinsames Essen verzehrten. Die Weibel wurden ausgesandt, um die Todesurteile in der Stadt bekannt zu machen, und die Verurteilten wurden mit dem Abendmahl versehen. Danach wurden die verurteilten Frauen in Begleitung des Nachrichters und zweier Henkersknechte von sechzehn Hellebardieren zum Richtplatz geführt. Dort hatten die Wagner und Schmiede bereits die Pfähle eingerammt und die dazu gehörigen Ketten befestigt. Das Aufschichten des von Bözingen her angelieferten Holzes war Aufgabe der Henkersknechte. Als Zeichen der Straferleichterung wurde den Verurteilten auf dem Richtplatz ein Säcklein mit Pulver an den Hals befestigt. Schliesslich mussten die Frauen über eine Leiter die Scheiterhaufen besteigen, um von den Henkersknechten an den Pfählen festgebunden zu werden. Sobald die Flammen das Pulversäcklein erreichten, explodierte dieses, was den Eintritt des Todes wesentlich beschleunigte. Nach der Verbrennung musste der Wasenmeister in der Asche die Ketten suchen, mit denen die Hingerichteten an den Pfählen angebunden gewesen waren.

Nach der Hinrichtung wurde die Regelung der materiellen Fragen abgeschlossen. Obwohl alle Leistungen im Zusammenhang mit den Hexenprozessen grosszügig abgegolten wurden, brachten solche Gerichtsverfahren der Stadt oft einen Gewinn: Alles Hab und Gut der Hingerichteten fiel an die Stadt. Die Inventarisierung und Beschlagnahme solcher Güter war Aufgabe des fürstbischöflichen Schaffners.

Todesurteile in Biel und Umgebung
In unserer Region wurden zwischen 1590 und 1668 fast ausschliesslich Frauen wegen Hexerei verurteilt. Die meisten endeten auf dem Scheiterhaufen. In seinem Beitrag über Hexenprozesse in Biel nennt Schmid-Lohner für das Jahr 1590 acht, für 1594 fünf und für 1595 zwölf Verbrennungen von Frauen. Für das Jahr 1609 wurden drei Verbrennungen verzeichnet. Dass nicht alle Todesurteile mit einer Verbrennung vollzogen wurden, zeigt der Flurname «Hexenglungge»: Am Ausfluss der Schüss in den See befand sich eine tiefe Stelle, wo wahrscheinlich Hexen ertränkt wurden. Jedenfalls sah die Prozessordnung des Jahres 1603 für Schadenzauber auch Tod durch Ertränken vor.
In der Literatur werden für Nidau vor allem die Frauenverbrennungen von 1609 (zwölf Personen) und 1649 (acht Personen) erwähnt. 1649 war ausnahmsweise auch ein Mann der Hexerei angeklagt, an ihm wurde die Hinrichtung mit dem Schwert vollzogen. Für Aarberg erwähnt Bourquin für den Zeitraum 1637-1652 zehn Frauenverbrennungen. Sehr heftig wütete der Hexenwahn zwischen 1605 und 1668 in Neuenstadt, wo zweiundfünfzig Frauen verbrannt wurden, aber seine extremste Form entwickelte er auf dem Tessenberg: In den Dörfern Nods, Lamboing, Diesse und Prêles wurde fast jede Familie von der Hexenfieber betroffen. Zwischen 1611 und 1667 wurden fünfundfünfzig Frauen und elf Männer auf dem Gebiet «Les Places» verbrannt. Weitere Hexenverbrennungen sind aus Saint-Imier überliefert.
Der letzte Bieler Hexenprozess
In Leubringen, das damals kaum 150 Einwohner zählte, herrschte um die Mitte des 18. Jahrhunderts ein Klima der Angst. Verluste an Vieh und Krankheiten unter den Dorfbewohnern verursachten in der Bevölkerung ausserordentlich viel Leid. Verständlicherweise suchte man nach einer Erklärung für so viel Unglück, aber anscheinend suchte man eine einfache Lösung: Über mehrere Jahre hinweg baute sich der Verdacht auf, die Frau des Georges Villars stecke hinter allem Übel. Schon vor dem bei C.A. Blösch erwähnten Prozess hatte sich das Chorgericht mehrmals mit Konflikten zu befassen, die auf diesen Verdacht zurückgehen. So hatten zwei eben erst von einer Krankheit genesene Frauen mit Geheul reagiert, als Frau Villars in der Kirche erschienen sei. Das Chorgericht bedauerte, dass «disen Leuthen ihr gefasster Wahn wider das Weib nicht zu nemmen» sei, und verfügte, die beiden Frauen bis auf weiteres vom Abendmahl auszuschliessen. Kurze Zeit später muss Frau Villars gemäss Werner Bourquin wegen Hexerei angezeigt worden sein. Als die vom Bieler Rat ernannte Kommission die Gemeindebürger von Leubringen versammelte, meldeten sich 29 Zeugen, deren Aussagen 43 Folio-Seiten des Ratsprotokolls füllten. Die Aussagen der Frau und die Analyse der Anschuldigungen erlaubten dem Stadtarzt ein klares Urteil. Die Leubringer, erklärte Dr. Scholl, seien infolge von Angst, Furcht und Kummer von einem kollektiven Wahn erfasst worden. Die angeschuldigte Frau sei zehnmal vernünftiger als alle ihre Ankläger und Inquisitoren. Damit erreichte Scholl zwar einen Freispruch vom Vorwurf der Hexerei, die Rücksichtnahme auf den Dorffrieden veranlasste das Gericht jedoch, Frau Villars auf Lebenszeit aus dem Gebiet der Meierei Biel zu verbannen.

Mögliche Ursachen für die Anklagen
Um die Mitte des 18. Jahrhunderts ging die «kleine Eiszeit»zu Ende. 1748 bis 1757 lag das Mittelland durchschnittlich über zwei Monate pro Jahr unter einer Schneedecke, und auf dem Bielersee kam es gleich zweimal zu einer Seegfrörni, nämlich 1748 und 1755. Das ungünstige Klima hat vermutlich dazu beigetragen, dass die Ernährungslage sich verschlechterte, mit entsprechenden Folgen für die Gesundheit von Mensch und Vieh. Von zentraler Bedeutung war in dieser Situation der in der Bevölkerung tief verwurzelte Aberglaube. Bis ins 19. Jahrhundert wurde in breiten Kreisen geglaubt, Unglück in Haus und Stall sei auf die Macht des Teufels und der Dämonen zurückzuführen. Dass ein Kapuziner aus Solothurn im Bieler Hexenprozess eine Rolle spielte, ist nicht erstaunlich. Noch um 1850 wurden die volksnahen Brüder aus Solothurn ins reformierte Seeland gerufen, um Höfe zu segnen und böse Geister zu vertreiben.


Die letzten Hexenprozesse in Mitteleuropa
Der Siegeszug der Aufklärung im 18. Jahrhundert hat die Weltgeschichte nachhaltig beeinflusst. Menschliche Vernunft und das damit zusammenhängende Denken haben den Glauben an Hexen und Teufel nach und nach verdrängt. Somit gab es um die Jahrhundertmitte in Mitteleuropa kaum mehr Hexenprozesse. Problematisch blieb die Situation in Süddeutschland und im Alpenraum, wo die wenigen noch durchgeführten Hexenprozesse in den meisten Fällen einen fatalen Verlauf nahmen. So war das Todesurteil gegen Anna Göldi 1782 nur das letzte Beispiel für ähnlich verlaufende Prozesse auf Schweizer Boden: 1701 wurden im zürcherischen Wasterkingen sechs Menschen wegen Hexerei hingerichtet, 1721 gab es entsprechende Todesurteile im Tessin, 1737 forderte ein Hexenprozess im Kanton Zug sechs Menschenleben. Der Bieler Hexenprozess von 1757 gehört somit zu den letzten seiner Art in Mitteleuropa. Auch wenn er nicht mit einem Schuldspruch geendet hat, wirft er nicht gerade ein vorteilhaftes Licht auf die damaligen Rechtsverhältnisse. Bemerkenswert ist immerhin, dass Stadtarzt Scholl, anders als der medizinische Gutachter im Fall von Anna Göldi, unabhängig war. Dank einer unbefangenen Beurteilung der Fakten kam er zu einem klaren Befund und er scheute sich nicht, diesen auch unverblümt zu kommunizieren.


Sara lächelt – ein literarischer Beitrag zum Thema
Als um das 1400 das Feindbild der Hexensekte entstand, war die Verwendung antisemitischer Vorurteile unverkennbar. Dass die Zusammenkünfte der Hexen mit den Begriffen «Synagoge» oder «Sabbat» bezeichnet wurden, war kein Zufall. In der Epoche der Aufklärung hoffte man, Massenmord aufgrund wahnhafter Feindbilder ein für allemal überwinden zu können. Erst der Holocaust hat uns gelehrt, dass auch das Mitteleuropa der Moderne solche Katastrophen hervorbringen kann. Eine gelungene literarische Bearbeitung der beiden Katastrophen ist Rudolf Wehrens «Sara lächelt». In dieser Geschichte verbindet der Autor die Lebensgeschichte von Sara Tschafischer, einer wegen Hexerei verurteilten Frau aus St. Niklaus bei Bellmund, mit jener von Alfred Israel, dem die Flucht aus dem Ghetto in Amsterdam in die Schweiz gelang. Wehrens Verknüpfung verschiedener Geschichten auf verschiedenen Zeitebenen überzeugt, und es ist dem Autor auch gelungen, einen Bezug zur Gegenwart herzustellen.
 
Quellen:
Stadtarchiv, CLXXX / IX / 40/ I. 1,161,CLXX,1; 1,161,CLXX,16; 1,159,CLXVIII,77; 1,159,CLXVIII,125; 1,159,CLXVIII,129.
Historisches Lexikon Schweiz, Artikel zum Hexenwesen
Kunstsammlung der Stadt Biel.
W. Behringer, Hexen, Verlag C. H. Beck, München, 2000.
M. Bourquin, Biel Bienne, VDB Verlag Bern, 1980.
W. Bourquin, Hexenverbrennungen in Biel und Umgebung, SV, 28. 4. 1961.
W. Bourquin, Stadtarzt Dr. Friedrich Salomon Scholl, BT, 30. 6. 1961.
W. Hauser, Der Justizmord an Anna Göldi, Limmat Verlag, 2007.
U. Karpf, Damals, als die Scheiterhaufen brannten, BT, 9. 10. 1986.
E. Schmid-Lohner, Hexenprozesse in Biel, Buchdruckerei K. Ritter, 1951.
S. Wagner, Die Peters-Insel im Bieler-See, G. Lory und C. Rheiner, Bern, 1814.
R. Wehren, Sara lächelt, Privatdruck, Biel 1993.
J. Wyss, Die Bieler Fluren und ihre Namen, Bieler Jahrbuch 1927.


Autor: Antonia Jordi und Christoph Lörtscher / Quelle: Diverse 2015
Format: -1848